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Sie möchten unser Therapieangebot für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen
in Anspruch nehmen?

Folgendes gilt es dabei zu beachten: Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt, dass es Physiotherapie grundsätzlich auf ärztliche Verordnung hin gibt!  
Ergänzend haben Sie auch die Möglichkeit ohne ärztliche Verordnug zu uns zu kommen. Als Heilpraktiker für Physiotherapie und einer Heilpraktikerin aus unserem Team, sind wir in der Lage eine Diagnose zu stellen und Sie ggf. im Erstkontakt zu Behandeln. Die hieraus entsehenden Behandlungskosten, kann eine private Zusatzversicherung übernehmen.
Für gesetzlich Krankversicherte gilt:
Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung reichen Sie uns bitte bei Behandlungsbeginn Ihr Rezept ein. Per Gesetzgebung wurde festgelegt, dass für alle Leistungen eine Zuzahlung von 10 EUR +10% des Behandlungswertes zu erfolgen hat. Aus diesem Grund variiert der Eigenanteil je nach verordneter Therapie sowie Ihrer Kassenzugehörigkeit.
Die Rezeptgebühr fällt bei Behandlungsbeginn an und kann bar, per Überweisung oder mit ec-Karte bezahlt werden.

Behandlungsbeginn / Rezeptgültigkeit / Behandlungsunterbrechung
Ein Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Bei einer Verordnugsmenge von 6 Behandlungen, sind die Behandlungen innerhalb von 3 Monaten zu vollziehen. Nach 3 Monaten ist diese Verordnung nicht mehr gültig. Bei Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungen ist die Gültigkeitsdauer 6 Monate.
Für einen Therapieerfolg sollte eine regelmäßige Behandlungsfrequenz eingehalten werden. Nach Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen darf die Behandlung nur im Ausnahmefall (Krankheit/Urlaub) mehr als 14 Tage unterbrochen werden.

Für privat Krankenversicherte gilt:

Unsere Leistungen können Sie auch selbstvertändlich mit einem Rezept Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Entsprechend des üblichen Gebührenschlüssels erfolgt im Anschluss die Abrechnung.
Wir unterstützen Sie, Ihr höchstes Gut, Ihre Gesundheit, wiederzuerlangen. Mit Hilfe unterschiedlicher Therapiekonzepte, erstellen wir ein individuell auf Sie abgestimmten Behandlung's und Trainingsplan, um Bewegung und somit Ihre Gesundheit wieder herzustellen und zu optimieren.

                                              

Bitte denken Sie daran, Termine die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher persönlich, telefonisch (ggf. reicht eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter) oder per E-Mail abzusagen. Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
Wenn Sie mal einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dies grundsätzlich gar kein Problem. Wenn Sie uns spätestens 24 Stunden vorher darüber informieren, nehmen wir den Termin einfach aus dem Plan und vereinbaren einen neuen dafür.

Dass auch kurzfristig mal etwas dazwischen kommen kann, verstehen wir natürlich. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir jene Termine dann privat in Rechnung stellen müssen. Dies soll keine "Bestrafung" sein sondern ist schlichtweg eine wirtschaftliche Notwendigkeit für uns, da wir bei kurzfristigen Absagen oder gar Nichterscheinen in der Regel keinerlei Möglichkeit haben, die vorhandene Lücke wieder aufzufüllen. Um Notfällen Rechnung zu tragen, verzichten wir auf eine private Berechnung des Termins, wenn uns ein ärztliches Attest vorliegt.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen angenehme Stunden bei uns.

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Eine Verordnung
für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehöhrigen,
darf ausgestellt werden
von Ihrem Hausarzt,
Fachärzten sowie Zahnärzten.   
Rezeptgültigkeit (Kassenrezept)
Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten,
kann innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Danach verliert diese ihre
Gültigkeit.

Vereinbaren Sie daher bitte rechtzeitig Ihre ersten Termine
Alle Leistungen können Sie auch ohne Rezept in Anspruch nehmen
für mehr Infos siehe Preise
Bundesgesundheitsministerium bietet
umfangreiches Angebot zu Gesundheitsthemen
Link:

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